1. Kopie Ausweis oder Führerschein und Steuernummer (Sanitätskarte) vom Käufer und Verkäufer
  2. Kopie Autobüchlein
  3. Besitzschein (CDP) bzw. "foglio complementare"

Hinweis: Seit dem 05.10.2015 wird bei einer Überschreibung dem Käufer kein CDP mehr ausgehändigt. Der Käufer erhält an dessen Stelle einen Ausdruck versehen mit
einer Internetseite und einer Kodex-Nummer für die digitale Einsicht.

Dieser Ausdruck ist für eine weitere Überschreibung nicht mehr nötig, wobei andernfalls beim Verlust des CDP bzw. "foglio complementare" eine polizeiliche Verlustmeldung mitzubringen ist.

  1. Kopie Steuernummerkarte oder Sanitätsausweis vom Käufer
  2. Kopie der Rechnung vom Fahrzeug, wenn der Verkäufer das Fahrzeug als Firmenfahrzeug hatte
  3. Kopie Handelskammerauszug bei Firmen vom Käufer und Verkäufer
  4. Sollte der Käufer nicht persönlich zu uns kommen, dann bitte dieses Formblatt "istanza" vom Käufer unterschrieben mitbringen.

Achtung: Seit 04.07.2006 ist kein notarieller Kaufvertrag mehr nötig. Die Unterschrift des Verkäufers wird nun in unserem Büro beglaubigt.

Durch die Einrichtung des telematischen Schalters, sind wir nun in der Lage verschiedene Autoangelegen wie z.B. Überschreibungen oder Abmeldungen von Fahrzeugen Ihnen in ca. 15 Minuten auszuhändigen.