Abmeldungen von Fahrzeugen können wir nur dann durchführen, wenn das Fahrzeug ins Ausland exportiert wird. Wird das Fahrzeug Verschrotten, dann wenden Sie sich bitte direkt an einen autorisierten Verschrotter oder ein Autohaus welches Ihnen die Verschrottung weiterleitet.

Unterlagen für Fahrzeugabmeldung wegen Export

  1. Fotokopie vom Personalausweis oder Führerschein des Fahrzeuginhabers
  2. Eigentumsbescheinigung (diese wurde nur bis zum 05.10.2015 ausgestellt)
  3. Autobüchlein in Original
  4. Kennzeichen
  5. Unterschrift des Fahrzeuginhabers auf Mod. TT2120
  6. Die letzte Revision des Fahrzeuges darf nicht über 6 Monate zurückliegen, sie muss also bei PKW's noch mindestens 18 Monate Gültigkeit haben. In den ersten vier Jahren ab Zulassungsdatum ist eine weitere Revisionsuntersuchung nicht nötig.
  7. Fotokopie Handelskammerauszug bei Firmenfahrzeugen