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| Limitierung
für Führerscheinneulinge der Kat. B |
| Das Gesetzesdekret sieht vor, dass Führerscheinneulinge
die die Fahrprüfung nach
dem 08.02.2011 ablegen, für ein Jahr nur
Fahrzeuge mit max. 55 KW/T und max. 70 KW lenken dürfen. >> Beispiel |
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| Berufsführerschein
/ Fahrerqualifizierungsnachweis |
| Wer
aus beruflichen Gründen
am Steuer eines Autobusses oder
eines Lkw's sitzt, benötigt
seit 09.September 2008 bei Personentransport
und seit 09.September 2009 bei
Warentransport den sogenannten
Fahrerqualifizierungsnachweis
oder Berufsführerschein
(CQC).
Zum
Ansuchen des Fahrerqualifizierungsnachweises
(für jene die vor diesen
Daten die betreffenden Führerscheine
erlangt haben) benötigen
wir ein Foto, Fotokopie des
Führerscheines und der
Steuernummerkarte oder des
Sanitätsausweises. Wer
bis 09.09.2013 (Personentransport)
bzw bis zum 09.09.2014 (Warentransport)
nicht ansucht, hat keine Möglichkeit
mehr den Berufsführerschein
ohne Kursbesuch und Prüfung
zu erlangen.
Die
Kurse zur Erlangung der Berufsführerscheine
bestehen aus 140 Stunden bzw
37,5 Stunden für jene
die bereits einen Berufsführerschein
der anderen Fördergruppe
besitzen. |
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| Neue
Prüfungsquiz für Führerscheine A und B |
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Seit
03.01.2011 wurden neue Quiz
eingeführt bei denen
nicht mehr 30 sondern 40 Fragen
zu Beantworten sind. Zum Bestehen
der Prüfung sind wiederum
höchstens 4 Fehler erlaubt.
Außerdem
werden die Sprachen Englisch,
Spanisch, Russisch, Arabisch
und Chinesisch entfernt. |
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| Fahrprüfung für Kleinkrafträder |
Seit 01.04.2011 ist zum Erlangen des Mopedführerscheines für all jene die nach dem 01.10.1987 geboren sind auch eine Fahrprüfung vorgesehen.
Wer vor dem 01.10.1987 geboren ist, erhaltet den Mopedführerschein wie vorher nach zwölf Unterrichtsstunden und ohne Prüfungen. |
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| Fahrübungsschein (foglio rosa) erst nach bestandener Theorieprüfung |
Seit
11.11.2010 ist vorgesehen, dass der Fahrübungsschein (foglio rosa) erst nach bestandener Theorieprüfung ausgestellt wird. Ausserdem wird eine positive Theorieprüfung nicht mehr auf einen zweiten Fahrübungsschein übertragen.
Zum Ablegen der Theorieprüfung ist es nun nicht mehr notwendig 30 Tage zu warten. Bei genügender Vorbereitung kann man die Theorieprüfung gleich nach Erreichen der 18 Jahre (16 Jahre beim Motorradführerschein) ablegen.
Wer es also eilig hat, sollte sich nun schon mindestens einen Monat vor Erreichen der 18 bzw. 16 Jahre in der Fahrschule einschreiben um sich genügend Vorbereiten zu können.
Die Fahrprüfung darf hingegen erst ab 30 Tage nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden..
Wer hingegen bereits einen A- bzw B-Führerschein besitzt, bekommt den Fahrübungsschein sofort nach erreichen des Mindestalters, da nur mehr eine Fahrprüfung vorgesehen ist. In diesem Fall kann die Fahrprüfung erst nach verstreichen von 30 Tagen abgelegt werden. |
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| Fahrübungen bereits ab 17 Jahren |
Seit 22.April 2012 ist es möglich, beireits ab 17 Jahren Fahrübungen zu machen..
Vorgesehen ist Folgendes.
All jene die bereits im Besitz eines A-Führerscheines sind, können bei den Fahrschulen um eine Ermächtigung ansuchen, die das Lenken von Fahrzeugen bereits ab 17 Jahren erlaub. Die ersten 10 Fahrstunden mit 60 Minuten müssen jedoch in der Fahrschule absolviert werden. Erst dann kann man auch privat, in Begleitung einer Person, welche bereits seit mindestens 10 Jahren den Führerschein besitzt, Fahrübungen machen. Es können bis zu drei Personen als Beifahrer gewählt werden. Das Fahrzeug darf in diesem Fall die Limitierungen für Führerscheinneulinge nicht überschreiten.
Die begleitende Person muß den B-Führerschein immer seit mindestens 10 Jahren besitzen, auch wenn es sich um einen Führerschein einer höheren Kategorie handelt. |
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- Freitag |
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