News Führerschein
Limitierung für Führerscheinneulinge der Kat. B
Das Gesetzesdekret sieht vor, dass Führerscheinneulinge die die Fahrprüfung nach dem 08.02.2011 ablegen, für ein Jahr nur Fahrzeuge mit max. 55 KW/T und max. 70 KW lenken dürfen. >> Beispiel
Berufsführerschein / Fahrerqualifizierungsnachweis
Wer aus beruflichen Gründen am Steuer eines Autobusses oder eines Lkw's sitzt, benötigt seit 09.September 2008 bei Personentransport und seit 09.September 2009 bei Warentransport den sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweis oder Berufsführerschein (CQC).

Zum Ansuchen des Fahrerqualifizierungsnachweises (für jene die vor diesen Daten die betreffenden Führerscheine erlangt haben) benötigen wir ein Foto, Fotokopie des Führerscheines und der Steuernummerkarte oder des Sanitätsausweises. Wer bis 09.09.2013 (Personentransport) bzw bis zum 09.09.2014 (Warentransport) nicht ansucht, hat keine Möglichkeit mehr den Berufsführerschein ohne Kursbesuch und Prüfung zu erlangen.

Die Kurse zur Erlangung der Berufsführerscheine bestehen aus 140 Stunden bzw 37,5 Stunden für jene die bereits einen Berufsführerschein der anderen Fördergruppe besitzen.

Neue Prüfungsquiz für Führerscheine A und B

Seit 03.01.2011 wurden neue Quiz eingeführt bei denen nicht mehr 30 sondern 40 Fragen zu Beantworten sind. Zum Bestehen der Prüfung sind wiederum höchstens 4 Fehler erlaubt.

Außerdem werden die Sprachen Englisch, Spanisch, Russisch, Arabisch und Chinesisch entfernt.

Fahrprüfung für Kleinkrafträder

Seit 01.04.2011 ist zum Erlangen des Mopedführerscheines für all jene die nach dem 01.10.1987 geboren sind auch eine Fahrprüfung vorgesehen.

Wer vor dem 01.10.1987 geboren ist, erhaltet den Mopedführerschein wie vorher nach zwölf Unterrichtsstunden und ohne Prüfungen.

Fahrübungsschein (foglio rosa) erst nach bestandener Theorieprüfung

Seit 11.11.2010 ist vorgesehen, dass der Fahrübungsschein (foglio rosa) erst nach bestandener Theorieprüfung ausgestellt wird. Ausserdem wird eine positive Theorieprüfung nicht mehr auf einen zweiten Fahrübungsschein übertragen.

Zum Ablegen der Theorieprüfung ist es nun nicht mehr notwendig 30 Tage zu warten. Bei genügender Vorbereitung kann man die Theorieprüfung gleich nach Erreichen der 18 Jahre (16 Jahre beim Motorradführerschein) ablegen.

Wer es also eilig hat, sollte sich nun schon mindestens einen Monat vor Erreichen der 18 bzw. 16 Jahre in der Fahrschule einschreiben um sich genügend Vorbereiten zu können.

Die Fahrprüfung darf hingegen erst ab 30 Tage nach bestandener Theorieprüfung abgelegt werden..

Wer hingegen bereits einen A- bzw B-Führerschein besitzt, bekommt den Fahrübungsschein sofort nach erreichen des Mindestalters, da nur mehr eine Fahrprüfung vorgesehen ist. In diesem Fall kann die Fahrprüfung erst nach verstreichen von 30 Tagen abgelegt werden.

Fahrübungen bereits ab 17 Jahren

Seit 22.April 2012 ist es möglich, beireits ab 17 Jahren Fahrübungen zu machen..

Vorgesehen ist Folgendes.

All jene die bereits im Besitz eines A-Führerscheines sind, können bei den Fahrschulen um eine Ermächtigung ansuchen, die das Lenken von Fahrzeugen bereits ab 17 Jahren erlaub. Die ersten 10 Fahrstunden mit 60 Minuten müssen jedoch in der Fahrschule absolviert werden. Erst dann kann man auch privat, in Begleitung einer Person, welche bereits seit mindestens 10 Jahren den Führerschein besitzt, Fahrübungen machen. Es können bis zu drei Personen als Beifahrer gewählt werden. Das Fahrzeug darf in diesem Fall die Limitierungen für Führerscheinneulinge nicht überschreiten.

Die begleitende Person muß den B-Führerschein immer seit mindestens 10 Jahren besitzen, auch wenn es sich um einen Führerschein einer höheren Kategorie handelt.

 

 
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